verpflichtung-zur-gefaehrdungsbeurteilung
  • Eine Gefährdungsbeurteilung gehört bei uns routinemäßig zu DGUV V3 Prüfungen.
  • Durchführung auf den Vorschriften von Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und DIN VDE.
  • Ermittlung von angemessenen Prüffristen unter dem Gesichtspunkt der Kostenminimierung.
  • Bereitstellung von prozessorientierten Vorlagen für die Gefährdungsbeurteilungen.
  • Dokumentenmanagement auf datengeschützten Servern.

Die Gefährdungsbeurteilung beinhaltet eine Feststellung von möglichen Gesundheits- und Sicherheitsgefährdungen für den Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz. Die gesetzliche Anforderung leitet sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ab und ist für den Unternehmer bindend. Sie besteht aus der Beurteilung der Gesamtsituation. Die systematische Untersuchung aller Gegebenheiten am Arbeitsplatz des Arbeitnehmers ermöglichen eine strukturierte Aussage zu möglichen Gefahren und deren Beseitigung oder Einleitung von Präventionsmaßnahmen. Darüber hinaus leiten sich aus der Gefährdungsbeurteilung auch erst die Prüffristen für elektrische Anlagen und Betriebsmittel ab.

In der Gefährdungsbeurteilung sind alle erforderlichen Maßnahmen festzulegen, die zu einer gefährdungsfreien Bereitstellung und Benutzung von elektrischen Arbeitsmitteln und Anlagen führen. Diese Maßnahmen sind auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und zu dokumentieren. Dabei stellen die bereitgestellten Vorlagen und Dokumente für Gefährdungsbeurteilungen einen wichtigen Teil in der Dokumentation des Gesamtprozesses in Unternehmen dar.