Folgende Prüffristen haben sich für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel bewährt:
- 6 Monate für Geräte mit hohem Gefährdungsgrad bzw. großer Beanspruchung. Hierzu gehören z.B. handgeführte Maschinen auf Baustellen, Kabeltrommeln, elektrische Reinigungsmaschinen, elektrische Geräte in der Lebensmittelverarbeitung, etc.
- 12 Monate für Geräte mit normaler Beanspruchung. Hierzu gehören z.B. Kopiergeräte, Bohrmaschinen, Wasserkocher, Küchengeräte, Mehrfachsteckleisten, etc.
- 24 Monate für Geräte mit geringer Beanspruchung. Hierzu gehören z.B. Computer, Beamer, Scanner, Kühlschränke, etc.
Für ortsfeste elektrische Betriebsmittel und Anlagen gilt nach DGUV V 3, dass die Prüffristen so zu bemessen sind, dass Mängel mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig erkannt werden.
Dabei können Richtwerte aus der DGUV Vorschrift 3 und aus der Betriebssicherheitsverordnung zur Gefährdungsbeurteilung entnommen werden.
- Für elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel gilt eine Prüffrist von 4 Jahren. Es ist der ordnungsgemäße Zustand zu überprüfen.
- Für elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel in Betriebsstätten mit Räumen der besonderen Art nach DIN VDE 0100 Gruppe 700 gilt eine Prüffrist von 1 Jahr. Es ist der ordnungsgemäße Zustand zu überprüfen.
- Für Schutzmaßnahmen mit Fehlerstromschutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen gilt eine Prüffrist von 1 Monat. Es ist eine Überprüfung auf Wirksamkeit durchzuführen.
- Für Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Fehlerspannungsschalter in stationären und nichtstationären Anlagen gilt eine Prüffrist von 6 Monaten sowie eine arbeitstägliche Überprüfung vor Benutzung. Es ist die einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung sicherzustellen.
Für die fachgerechte DGUV V3 Überprüfung existieren genaue Durchführungsvorgaben. Zur Überprüfung von elektrischen Anlagen und Geräten, Prüflinge genannt, gehören folgende Schritte: Sichtprüfung, Messung, Funktionsprobe, Auswertung und Dokumentation sowie die arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilung.
Die Leistungen bei der Überprüfung von ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Anlagen umfassen:
Erfassung der Betriebsmittel mit Gerätebezeichnung und Gerätenummer sowie den Standort des Gerätes oder der Anlage. Ergänzend dazu wird der Name des Prüfers dokumentiert. Es erfolgt eine Sichtprüfung auf mögliche Schäden, Mängel oder unsachgemäßen Gebrauch.
Um den Arbeitgeberpflichten nachzukommen, erstellt CABLEDATA für diesen begleitend eine arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilung für jedes Gerät. Eine Besonderheit, die von vielen Serviceanbietern nicht durchgeführt wird obwohl die Gefährdungsbeurteilung zwingend vorgeschrieben ist. Denn, bei der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit der Benutzung der elektrische Anlagen und Betriebsmittel verbunden sind und die am Arbeitsplatz durch die Wechselwirkung der Arbeitsmittel den Arbeitsstoffen oder der Arbeitsumgebung hervorgerufen werden können.
Es erfolgt die Messung von Isolationswiderstand und Schutzleiterwiderstand. Ferner werden Spannungsfreiheit berührbarer leitfähiger Teile, Schutzleiter- und Differenzstrom, Ersatzleiterstrom und Schutz gegen Restspannung gemessen.
Auf jedem Gerät (Prüfling) erfolgt die Anbringung der Prüfplakette mit dem Barcode, über die in der Dokumentation alle gemessenen Werte der Prüflinge nachvollzogen werden können.
Der gesamte Messprozess wird mit dem Hinweis auf die verwendete Messtechnik durch CABLEDATA GmbH als Elektrofachbetrieb mit Unterschrift der prüfenden Elektrofachkraft bestätigt. Alle Daten werden elektronisch erfasst und auf einem Datenträger dem Auftraggeber ausgehändigt. Die gerichtsfeste Dokumentation entspricht den gesetzlichen Vorschriften.