• Es besteht die Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel.
  • Für die Überprüfungen nach DGUV Vorschrift 3 sind Elektrofachkräfte einzusetzen.
  • Es sind die technischen Regeln DIN VDE 0710-0702, DIN VDE 0100 einzuhalten.
  • Die Regeln der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind zu beachten.

Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)-Vorschriften stellen ein sogenanntes autonomes Recht der Berufsgenossenschaften dar und sind damit für die Unternehmen der jeweiligen Berufsgenossenschaft verbindlich. Entsprechend dieser Vorschriften hat jeder Unternehmer nach DGUV Vorschrift 3 die Pflicht, elektrische Betriebsmittel und Anlagen regelmäßig zu überprüfen. Hierbei handelt es sich um ortsfeste und ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel.

Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass elektrotechnische Regeln nach DIN VDE etc. eingehalten werden. Entsprechend der Anlagen- bzw. Geräteart und Gefahrenklasse sind elektrische Anlagen und Geräte in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen. Wichtig zu wissen ist, dass zu jeder elektrischen Sicherheitsprüfung nach DGVU V3 die individuell auf den Arbeitsplatz bezogene Gefährdungsbeurteilung durchzuführen ist. Diese Gefährdungsbeurteilung schreibt die Betriebssicherheitsverordnung zwingend vor. Arbeitsplatz bezogene Gefährdungsbeurteilen für elektrische Betriebsmittel dürfen nicht von z.B. Fachkräften für Arbeitssicherheit durchgeführt werden. Für die Durchführung der DGUV V3 Überprüfung bietet sich die Inanspruchnahme eines Elektrofachbetriebes, z.B. der CABLEDATA GmbH an.

Neben den technischen Regeln sind auch die Empfehlungen der VDE 0101 (Sichere Abstände bei Hochspannungen), VDE 0140 (Gefährliche Berührungsspannungen), VDE 0848 (Schutz vor elektromagnetischen Feldern), TRBS (Gefährdungsbeurteilung) und TRBS 2132 (Elektrische Gefährdungen) zu beachten.